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Biowein - was ist das?

Ökologischer Weinbau
Seit etlichen Jahren existieren EU-Vorschriften die definieren was bei der Herstellung von Biowein zu beachten ist. Grundsätzlich wird dabei zwischen Anbaumethoden im Weinberg und Verarbeitungs- sowie Ausbaumethoden im Weinkeller unterschieden.

Im Weinberg

Die Biowein-Richtlinien zielen vor allem darauf ab, eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt im Weinberg zu schützen und zu erhalten. Biologisch bewirtschaftete Rebberge weisen begrünte Böden auf und bieten somit Nützlingen aller Art eine Lebensgrundlage.

Biowinzer sind um ein biologisches Gleichgewicht im Rebberg bemüht: Die Widerstandskraft der Reben wird gefördert und ein günstiges Klima für natürliche Schädlingsbekämpfung in Form von Nützlingen geschaffen. Durch eine schonende mechanische Bodenbearbeitung, der Einsaat von Gründüngern sowie gezielte Düngung mit organischem Material und den Verzicht auf hohe Ernteerträge schafft der ökologisch wirtschaftende Weinbauer langfristig einen gesunden, fruchtbaren Boden.

Die Biowein-Richtlinien sämtlicher Anbauverbände verbieten chemisch-synthetische Spritz- und Düngemittel. Der gewissenhafte Biowinzer toleriert einen natürlichen Ausfall durch Schädlinge und Krankheiten. Auschliesslich natürliche Hilfsmittel zur Schädlingsbekämpfung sind erlaubt, z.B. Spritzbrühen auf Kräuterbasis oder Lockfallen. Ausserdem sind Kupfer und Schwefel zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten erlaubt, allerdings in genau geregelten Maximalmengen. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist in der Biowein-Herstellung gänzlich verboten. Die geringen Erträge und der schonende Ausbau lassen zumeist konzentrierte, sortentypische und charaktervolle Weine entstehen.

Im Keller

. . . muss der Winzer auf die meisten im konventionellen Weinbau zulässigen Schönungs- und Hilfsmittel verzichten. Die Weine werden mit natürlichem Bentonit oder Eiweiß geklärt. Die für einen stabilen, transportfähigen Wein unerlässliche Schwefelzugabe liegt um mindestens 1/3 unter den zulässigen Werten, ist zumeist aber noch niedriger.

Obwohl die Biowein-Richtlinien vor allem die vielfältige und reiche Tier- und Pflanzenwelt im Rebberg schützen, gelten auch im Keller strenge Bestimmungen. Zum Stabilisieren, Schönen oder Klären von Biowein dürfen weder Gelatine noch Rinderblut, Metaweinsäure oder andere umstrittene Mittel eingesetzt werden. Biowein soll möglichst natürlich erzeugt werden, darum sind Umkehrosmose (entzieht dem Most Wasser) oder Kryoextraktion (Weinkonzentrat aus gefrorenen Trauben) nicht erlaubt. Die Maische für Biowein darf zudem nur auf maximal 40°C erwärmt und nicht, wie dies oft der Fall ist, auf 60 und mehr °C erhitzt werden.

Die Biokontrolle:
Für jeden Winzer, der Biowein vermarktet, gilt als Mindeststandard die EU-Richtlinie für ökologischen Landbau (2092/91), die festlegt, welche Hilfsmittel im Weinberg und im Keller eingesetzt werden dürfen. Die Anbauverbände wie Demeter oder Nature et Progrès, denen die meisten Biowinzer angehören, haben in der Regel noch einmal strengere Auflagen als die EU.


Die Weingüter
. . . werden jährlich mindestens einmal von einem unabhängigen Institut kontrolliert und zertifiziert, hinzu kommen unangemeldete Betriebskontrollen. Auf dem Etikett ist diese Garantie an der Kontrollnummer zu erkennen. Überwacht wird der strikte Verzicht auf konventionelle chemische Pflanzenschutzmittel und auf synthetische Dünger ebenso wie die Kellerwirtschaft der Betriebe.

Unsere Umwelt:
Der völlige Verzicht auf synthetische Spritzmittel erspart uns große Mengen Herbizide, Insektizide und Nitrate aus Düngemitteln. Der ökologische Weinberg ist keine totgespritzte Traubenproduktionsstätte, sondern ein intakter Lebensraum.

Die Anbauverbände

 
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