Story: Die Deutsche Flottensteuer | Gerardos Kolumne
Seite: 1/1
Österreich schafft sie ab - Deutschland hält fest
Seit dem 1. April 2005 ist die Sektsteuer in Österreich Geschichte. In Deutschland hingegen existiert diese Abgabe seit über 100 Jahren weiterhin - ohne sichtbare Reformabsicht. Die sogenannte Schaumweinsteuer, die ursprünglich als Luxus- oder Neidsteuer eingeführt wurde, ist ein Paradebeispiel für die Langlebigkeit einmal erhobener Steuern. Dabei gäbe es auch in Deutschland reichlich Argumente für eine Abschaffung oder zumindest Überarbeitung, wie es das Nachbarland vorgemacht hat.
Förderung heimischer Produktion - ein österreichischer Weg
In Österreich spielt die Sektproduktion mit heimischen Weinen eine wichtige Rolle. Die Steuerabschaffung diente dazu, die Wettbewerbsbedingungen für inländische Produzenten zu verbessern. Besonders beliebt ist dort der „Prosecco frizzante“, der als Perlwein gilt und keine Schaumweinsteuer zahlt - weil er technisch gesehen weniger stark „schäumt“. Anders als in Deutschland basiert der österreichische Schaumwein fast ausschließlich auf regionalen Trauben. Die Maßnahme war also auch eine bewusste wirtschaftspolitische Entscheidung zugunsten der eigenen Weinwirtschaft.
Deutschland: Schaumwein mit ausländischen Wurzeln
In Deutschland sieht die Situation ganz anders aus. Schätzungen zufolge bestehen etwa 75 bis 80 Prozent der Grundweine für die Sektherstellung aus Importen, vor allem aus der EU. Einheimische Winzer profitieren kaum davon. Eine Abschaffung der Steuer würde also hauptsächlich ausländische Erzeuger stärken - so zumindest das oft gebrachte Gegenargument. Dennoch stellt sich die Frage, warum eine historisch überholte Steuer erhalten bleibt, die ihren eigentlichen Zweck längst verloren hat.
Eine Steuer mit kaiserlichen Wurzeln
Die Ursprünge der Schaumweinsteuer reichen zurück bis ins Jahr 1902, als Kaiser Wilhelm II. sie zur Finanzierung der kaiserlichen Marine einführte. Die Flotte ist längst untergegangen - die Steuer aber hat überlebt. Die Einführung beruhte auf der steigenden Beliebtheit von Sekt und Champagner, die als luxuriöse Modegetränke galten. Damals galt die Steuer als gerechter Ausgleich für ein elitäres Vergnügen. In Spitzenzeiten machte sie bis zu 55 Prozent des Warenwertes aus und führte zu einer starken Zunahme günstiger Massenprodukte.
Was genau wird eigentlich besteuert?
Besteuert wird nicht der Wein selbst, sondern die im Sekt enthaltene Kohlensäure. Laut Gesetz betrifft die Abgabe alle Schaumweine in Flaschen, deren Überdruck bei 20 °C mindestens 3 bar beträgt und die mit einem speziellen Sektkorken samt Drahtverschluss versehen sind. Diese Definition führte in den 1980er Jahren zu Problemen bei der Einfuhr italienischer Proseccos. Viele dieser Perlweine wurden mit Sektkorken versehen und lösten damit fälschlicherweise die Steuerpflicht aus - auch dann, wenn der Kohlensäuredruck zu niedrig war. Für Importeure bedeutete das teure Nachversteuerungen - mitunter mehrere Tausend Euro pro Lieferung.
Ein teurer Luxus mit fragwürdigem Nutzen
Aktuell beträgt die Sektsteuer 1,36 Euro pro 0,75-Liter-Flasche (1,02 Euro bei Erstveröffentlichung dieses Artikels - Anm. Tobias Strunz), zuzüglich Mehrwertsteuer. Trotz eines Steueraufkommens von rund 500 Millionen Euro jährlich bleibt sie die kleinste aller deutschen Verbrauchssteuern - und dennoch politisch unangetastet. Dabei ist klar: Kein Sekt oder Perlwein kann besser sein als der zugrunde liegende Wein. Die oft bemühte Formulierung vom „veredelten Wein“ ist daher irreführend - Qualität beginnt immer beim Ausgangsprodukt. - Gerhard Strunz [TS09/08]
Seit dem 1. April 2005 ist die Sektsteuer in Österreich Geschichte. In Deutschland hingegen existiert diese Abgabe seit über 100 Jahren weiterhin - ohne sichtbare Reformabsicht. Die sogenannte Schaumweinsteuer, die ursprünglich als Luxus- oder Neidsteuer eingeführt wurde, ist ein Paradebeispiel für die Langlebigkeit einmal erhobener Steuern. Dabei gäbe es auch in Deutschland reichlich Argumente für eine Abschaffung oder zumindest Überarbeitung, wie es das Nachbarland vorgemacht hat.
Förderung heimischer Produktion - ein österreichischer Weg
In Österreich spielt die Sektproduktion mit heimischen Weinen eine wichtige Rolle. Die Steuerabschaffung diente dazu, die Wettbewerbsbedingungen für inländische Produzenten zu verbessern. Besonders beliebt ist dort der „Prosecco frizzante“, der als Perlwein gilt und keine Schaumweinsteuer zahlt - weil er technisch gesehen weniger stark „schäumt“. Anders als in Deutschland basiert der österreichische Schaumwein fast ausschließlich auf regionalen Trauben. Die Maßnahme war also auch eine bewusste wirtschaftspolitische Entscheidung zugunsten der eigenen Weinwirtschaft.
Deutschland: Schaumwein mit ausländischen Wurzeln
In Deutschland sieht die Situation ganz anders aus. Schätzungen zufolge bestehen etwa 75 bis 80 Prozent der Grundweine für die Sektherstellung aus Importen, vor allem aus der EU. Einheimische Winzer profitieren kaum davon. Eine Abschaffung der Steuer würde also hauptsächlich ausländische Erzeuger stärken - so zumindest das oft gebrachte Gegenargument. Dennoch stellt sich die Frage, warum eine historisch überholte Steuer erhalten bleibt, die ihren eigentlichen Zweck längst verloren hat.
Eine Steuer mit kaiserlichen Wurzeln
Die Ursprünge der Schaumweinsteuer reichen zurück bis ins Jahr 1902, als Kaiser Wilhelm II. sie zur Finanzierung der kaiserlichen Marine einführte. Die Flotte ist längst untergegangen - die Steuer aber hat überlebt. Die Einführung beruhte auf der steigenden Beliebtheit von Sekt und Champagner, die als luxuriöse Modegetränke galten. Damals galt die Steuer als gerechter Ausgleich für ein elitäres Vergnügen. In Spitzenzeiten machte sie bis zu 55 Prozent des Warenwertes aus und führte zu einer starken Zunahme günstiger Massenprodukte.
Was genau wird eigentlich besteuert?
Besteuert wird nicht der Wein selbst, sondern die im Sekt enthaltene Kohlensäure. Laut Gesetz betrifft die Abgabe alle Schaumweine in Flaschen, deren Überdruck bei 20 °C mindestens 3 bar beträgt und die mit einem speziellen Sektkorken samt Drahtverschluss versehen sind. Diese Definition führte in den 1980er Jahren zu Problemen bei der Einfuhr italienischer Proseccos. Viele dieser Perlweine wurden mit Sektkorken versehen und lösten damit fälschlicherweise die Steuerpflicht aus - auch dann, wenn der Kohlensäuredruck zu niedrig war. Für Importeure bedeutete das teure Nachversteuerungen - mitunter mehrere Tausend Euro pro Lieferung.
Ein teurer Luxus mit fragwürdigem Nutzen
Aktuell beträgt die Sektsteuer 1,36 Euro pro 0,75-Liter-Flasche (1,02 Euro bei Erstveröffentlichung dieses Artikels - Anm. Tobias Strunz), zuzüglich Mehrwertsteuer. Trotz eines Steueraufkommens von rund 500 Millionen Euro jährlich bleibt sie die kleinste aller deutschen Verbrauchssteuern - und dennoch politisch unangetastet. Dabei ist klar: Kein Sekt oder Perlwein kann besser sein als der zugrunde liegende Wein. Die oft bemühte Formulierung vom „veredelten Wein“ ist daher irreführend - Qualität beginnt immer beim Ausgangsprodukt. - Gerhard Strunz [TS09/08]
© www.gerardo.de| Name | Die Deutsche Flottensteuer | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Rubrik | Gerardos Kolumne | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||