Story: Wein Nährwerte in Online-Shops | Weindepot
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Neue Transparenz bei Wein: Lebensmittelinformationen im Online-Handel
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2021/2117 hat sich für den Weinhandel im Internet einiges geändert. Seit dem 8. Dezember 2023 sind Online-Shops dazu verpflichtet, für Weine dieselben Lebensmittelinformationen bereitzustellen wie für andere verpackte Lebensmittel. Diese Regelung gilt für alle Weine, die ab diesem Stichtag vergoren wurden - in der Praxis betrifft das in der Regel alle Weinjahrgänge ab 2024. Ziel der Verordnung ist es, mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen, ohne den Herstellungsprozess selbst zu verändern.
Was muss angegeben werden?
Die geforderten Informationen umfassen den Brennwert (Kaloriengehalt), den Anteil an Kohlenhydraten (insbesondere Zucker), sowie die verwendeten Zutaten. Dazu zählen neben den Trauben auch Zusatzstoffe wie Stabilisatoren, Antioxidationsmittel oder Konservierungsstoffe, die beim Ausbau des Weines eingesetzt werden können. Die Angabe dieser Inhaltsstoffe erfolgt meist in Form eines digitalen Etiketts - etwa über einen QR-Code auf der Flasche oder über eine klar ausgewiesene Tabelle im Online-Shop.
Wen betrifft die Regelung konkret?
Die neue Kennzeichnungspflicht betrifft sämtliche Weine, die innerhalb der EU produziert wurden und über eine Online-Bestellfunktion verkauft werden - unabhängig davon, ob es sich um große E-Commerce-Plattformen oder kleine Weingüter handelt. Auch der Direktverkauf über Websites, digitale Weinproben oder Weinabos fällt unter die Regelung, sofern dabei eine Bestellung ausgelöst werden kann.
Was hat sich für den Wein geändert?
Wichtig zu betonen: Am Inhalt des Weines selbst hat sich durch das Gesetz nichts geändert. Die in der Zutatenliste aufgeführten Stoffe - wie etwa Schwefel, Milchsäure oder Ascorbinsäure - wurden bereits zuvor in der Weinbereitung verwendet. Neu ist allein die verpflichtende Offenlegung. Die Weine sind also nicht „neuerdings chemisch“, sondern schlicht transparenter als zuvor. Verbraucher erhalten damit eine bessere Entscheidungsgrundlage - etwa bei Unverträglichkeiten oder beim Vergleich unterschiedlicher Produkte.
Mehr Klarheit für Weinliebhaber
Die EU-Verordnung 2021/2117 stellt einen Schritt hin zu mehr Verbraucherinformation dar - ähnlich wie es seit Jahren im Lebensmittelbereich Standard ist. Für viele Kunden bietet die neue Kennzeichnung die Möglichkeit, sich bewusster mit der Herkunft und Zusammensetzung ihres Lieblingsweins auseinanderzusetzen. Gleichzeitig bleibt die Vielfalt und Qualität europäischer Weine erhalten - sie ist jetzt nur besser nachvollziehbar. - Tobias [TS07/25]
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2021/2117 hat sich für den Weinhandel im Internet einiges geändert. Seit dem 8. Dezember 2023 sind Online-Shops dazu verpflichtet, für Weine dieselben Lebensmittelinformationen bereitzustellen wie für andere verpackte Lebensmittel. Diese Regelung gilt für alle Weine, die ab diesem Stichtag vergoren wurden - in der Praxis betrifft das in der Regel alle Weinjahrgänge ab 2024. Ziel der Verordnung ist es, mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen, ohne den Herstellungsprozess selbst zu verändern.
Was muss angegeben werden?
Die geforderten Informationen umfassen den Brennwert (Kaloriengehalt), den Anteil an Kohlenhydraten (insbesondere Zucker), sowie die verwendeten Zutaten. Dazu zählen neben den Trauben auch Zusatzstoffe wie Stabilisatoren, Antioxidationsmittel oder Konservierungsstoffe, die beim Ausbau des Weines eingesetzt werden können. Die Angabe dieser Inhaltsstoffe erfolgt meist in Form eines digitalen Etiketts - etwa über einen QR-Code auf der Flasche oder über eine klar ausgewiesene Tabelle im Online-Shop.
Wen betrifft die Regelung konkret?
Die neue Kennzeichnungspflicht betrifft sämtliche Weine, die innerhalb der EU produziert wurden und über eine Online-Bestellfunktion verkauft werden - unabhängig davon, ob es sich um große E-Commerce-Plattformen oder kleine Weingüter handelt. Auch der Direktverkauf über Websites, digitale Weinproben oder Weinabos fällt unter die Regelung, sofern dabei eine Bestellung ausgelöst werden kann.
Was hat sich für den Wein geändert?
Wichtig zu betonen: Am Inhalt des Weines selbst hat sich durch das Gesetz nichts geändert. Die in der Zutatenliste aufgeführten Stoffe - wie etwa Schwefel, Milchsäure oder Ascorbinsäure - wurden bereits zuvor in der Weinbereitung verwendet. Neu ist allein die verpflichtende Offenlegung. Die Weine sind also nicht „neuerdings chemisch“, sondern schlicht transparenter als zuvor. Verbraucher erhalten damit eine bessere Entscheidungsgrundlage - etwa bei Unverträglichkeiten oder beim Vergleich unterschiedlicher Produkte.
Mehr Klarheit für Weinliebhaber
Die EU-Verordnung 2021/2117 stellt einen Schritt hin zu mehr Verbraucherinformation dar - ähnlich wie es seit Jahren im Lebensmittelbereich Standard ist. Für viele Kunden bietet die neue Kennzeichnung die Möglichkeit, sich bewusster mit der Herkunft und Zusammensetzung ihres Lieblingsweins auseinanderzusetzen. Gleichzeitig bleibt die Vielfalt und Qualität europäischer Weine erhalten - sie ist jetzt nur besser nachvollziehbar. - Tobias [TS07/25]
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